Alle Kraftwerksbetreiber müssen bis Ende 2017 Ihre Alarmierungssysteme und Notfallsorganisationen dem Bund in einem Notfallreglement vorlegen.
Nicht nur bei Atomkraftwerken muss man sich über eine Verkettung unglücklicher Zufälle gedanken machen, sondern auch bei Talsperren hält dies vermehrt Einzug.In den letzten Wochen wurden alle größeren Anlagen über die zu erstellende Notfallkonzepte informiert. Diese Pläne müssen bis Ende 2017 in strukturierter Form vorliegen.
Neu sei die BfE-Sektion, welche die Pflicht hat eine Gefahrenanalyse zu erstellen. Es geht hier um die Sicherstellung von Redundanzen und Fragen wie „Was wäre, wenn“. Die neuen Notfallkonzepte sind ein Resultat der Stauanlagengesetzgebung, die seit 2013 in Kraft getreten sind.
http://www.nzz.ch/schweiz/neue-wasserkraft-richtlinien-risiken-von-staudaemmen-auf-dem-pruefstand-ld.10912
Ein Kommentar
Markus Haefner
Ingenieursmesstechnik .. der wurde aber abgeschafft .. also wird sich auch niemand darum kümmern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Methode_der_kleinsten_Quadrate